Online-Gericht
Potsdamer Platz 7
10317 Berlin |
Aktenzeichen
MP3-678-54A1
Geschäftsnummer:
04/571/AT34-891 |
Anklage/Verurteilung
Sehr geehrte/r (Anrede und Name, wird autom. eingefügt),
der Verband der deutschen Musikindustrie (VDM) hat eine Anzeige gegen Sie bei uns eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie über Tauschbörsen anderen Nutzern Musik zum Download anbieten. Dieses unautorisierte Anbieten von Musik im Internet verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz.
Durch diese Anzeige sind wir dazu verpflichtet gewesen, in dieser Strafsache gegen Sie zu ermitteln! In unserem Auftrag hat die Internet-Aufsichtsbehörde schon Ermittlungen gegen Sie durchgeführt. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass sich unter anderen auf Ihren Computer auch eine große Anzahl von sogenannten MP3-Dateien befinden.
Des weiteren wurde ebenfalls eine installierte Tauschbörsen-Software festgestellt!
Wegen des nachweislichen Verstoßes gegen § 41 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) werden Sie zu einer achtmonatigen Internet-Abstinenz, mit einer anschließenden Bewährungszeit verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.
Des weiteren wird Ihnen untersagt, in Ihrer Bewährungszeit Musik jeglicher Art an Ihren Computer zu hören. Als Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, müssen Sie die komplette CD-Kollektionen von Modern Talking käuflich erwerben.
Nach dem Sie schuldig zu sprechen waren, ist das Gericht zu der Überzeugung gekommen, das es notwendig ist, Ihnen klar zu machen, dass das Anbieten von Musikdateien im Internet ein schweres vergehen ist und der Musikindustrie und Künstler dadurch ein großer Schaden entsteht.
Sollten es in Ihrer Bewährungszeit, erneut zu Beanstandungen kommen, oder Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, so wird automatisch Ihre Bewährungsstrafe vollstreckt.
Das Urteil ist hiermit Rechtskräftig!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Staski
Zuständiger Sachbearbeiter
Online-Gericht, Berlin
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und bedarf keiner Unterschrift!
Hinweis:
Dieses Urteil geht Ihnen nochmals in schriftlicher Form per Einschreiben zu.
In diesen finden Sie auch eine ausführliche Urteilsbegründung.