Online-Gericht
Potsdamer Platz 7
10317 Berlin |
Aktenzeichen
INT-679-54A2
Geschäftsnummer:
04/567/SU51-125 |
Anklage/Verurteilung
Sehr geehrte/r (Anrede und Name, wird autom. eingefügt),
die Internet-Aufsichtsbehörde hat uns unterrichtet, dass diese festgestellt hat, dass Sie Ihren Computer nicht mehr als Arbeitsmittel benutzen. Stattdessen verwenden Sie diesen, um Ihre Computer- bzw. Internetsucht zu befriedigen. Durch diesen Sachverhalt ist Ihr PC als Suchtmittel einzustufen und Sie machen Sie sich dadurch nach §4 BTMG Betäubungsmittelgesetz strafbar.
Wegen dieses Verstoßes werden Sie zur Ableistung von 20 Sozialstunden verurteilt. Des weiteren müssen Sie dem Gericht nachweisen, dass Sie bei einer Suchtberatung vorstellig geworden sind und eine Therapie durchlaufen haben.
Nachdem das Gericht zu der Überzeugung gekommen ist, das Sie schuldig zu sprechen sind, möchten wir Ihnen, durch dieses milde Urteil die Möglichkeit geben, wieder eine normale Beziehung zu Ihrem PC aufzubauen.
Sollten Sie, innerhalb von drei Monaten, dem Online-Gericht nicht nachweisen, dass Sie die Sozialstunden abgeleistet haben und bei der Suchtberatung vorstellig wurden, müssen Sie mit der sofortigen Sperrung Ihres Internetzugangs rechnen und es werden weitere juristische Maßnahmen gegen Sie eingeleitet.
Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich!
Das Urteil ist hiermit Rechtskräftig!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Staski
Zuständiger Sachbearbeiter
Online-Gericht, Berlin
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und bedarf keiner Unterschrift!
Hinweis:
Dieses Urteil geht Ihnen nochmals in schriftlicher Form per Einschreiben zu.
In diesen finden Sie auch eine ausführliche Urteilsbegründung.